Bild einer Impfung
Foto: AdobeStock_407847917 Dragana Gordic

Corona Schutzimpfung

Wichtig zu wissen:

  • Impfungen für Kinder ab 5 Jahren haben begonnen
  • Die Auffrischungsimpfungen ("Booster-Impfungen") laufen
  • Die Empfehlung für die Booster-Impfung gilt für alle Personen ab 18, deren Impfung länger als 3 Monate zurück liegt
  • Seit 30. Dezember 2021 ist auch die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen möglich

Eine Übersicht der Impfangebote [externer Link] in den einzelnen Städten finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW.

 

In welchen Apotheken kann ich mich impfen lassen?

Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahn- und Tierärztinnen und -ärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen impfen.

Eine aktuelle Übersicht der gegen Corona impfenden Apotheken [externer Link] im Verbandsgebiet Nordrhein bietet der Apothekerverband Nordrhein e.V. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Apotheken, ob und wann Coronaimpfungen durchgeführt werden.

 

Wer kann sich mit dem Impfstoff der Firma Novavax impfen lassen?

Wer Interesse hat und für die Impfung in Frage kommt, kann sich mit Novavax impfen lassen.

Denn die verfügbaren Mengen an Novavax-Impfstoff sind in NRW ausreichend, um allen interessierten Personen – unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung – ein Impfangebot zu unterbreiten. Daher ist die bisherige Priorisierung aufgehoben worden. 

 

Kann und soll ich mein Kind impfen lassen?

Seit Mitte Dezember können sich nun auch Kinder ab 5 Jahren gegen das Corona-Virus impfen lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen. Allerdings ist sie auch für 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern möglich.

Die Bundesregierung hat spezielle Informationen als Entscheidungsgrundlage [externer Link] zusammengestellt.

Die Impfung kann über Kinder- und Jugendärzte und über die kommunalen Impfangebote erfolgen.

 

Die Auffrischungsimpfungen laufen

Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, deren COVID-19-Zweitimpfung länger als 3 Monate zurückliegt.

Sehen Sie hier eine Übersicht über die Booster-Impfung [externer Link] des Bundesgesundheitsministeriums.

 

Welche Besonderheit gibt es bei einer Impfung mit AstraZeneca?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat für den Impfstoff von AstraZeneca die sogenannte Kreuzimpfung aus Vektor- und mRNA-Impfstoff empfohlen. Das Land NRW hat diese Empfehlung übernommen.

Das heißt für Sie: Haben Sie bei der Erstimpfung AstraZeneca erhalten, können Sie sich bei der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BionTech oder Moderna impfen lassen.
Für diese Kreuzimpfung hält die Stiko einen Abstand von vier Wochen für ausreichend. Es steht  aber jedem frei, bei einer Impfung mit zwei AstraZeneca-Spritzen zu bleiben.
Hier bleibt es dann in der Regel bei dem Impfabstand von 12 Wochen.

Wahl des Impfstoffs in Impfzentren jetzt möglich:
In den Impfzentren in NRW haben Sie ab sofort die die Wahl zwischen den Impfstoffen. Haben Sie bereits einen Termin für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca in einem  Impfzentren vereinbart, müssen Sie nichts unternehmen. Der Impfstoff wird automatisch umgestellt.

Auch Einzelimpfungen im Impfzentrum möglich:
Ab sofort können auch Einzeltermine in den Impfzentren für Corona-Impfungen gebucht werden. Das betrifft hauptsächlich Genesene, die nur eine Auffrischungsimpfung benötigen. Außerdem kann jetzt auch eine Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna in den Impfzentren gebucht werden, wenn etwa die für die Erstimpfung aufgesuchte Arztpraxis nicht genügend Impfstoff hat.

Wichtig zu wissen: Verzichten Sie nicht auf die Zweitimpfung! Nur damit haben Sie bestmöglichen Schutz.

 

 

Auf den Sonderseiten des Gesundheitsministerums Nordrhein-Westfalen [externer Link] finden Sie ausführliche Informationen rund um die Schutzimpfung, zu den Impfzentren und zum Impfablauf auch in leichter Sprache und verschiedenen Fremdsprachen. Bei Bedarf steht auch das Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung zur Verfügung. Telefon: 0211 9119-1001 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

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