Bild einer alten Dame am Tisch mit Medikamenten
AdobeStock_63289983 Ingo Bartussek

Aktuelles zur Pflegeversicherung

  • Neuer Mindestlohn seit 01.07.2022
  • Mehr Geld für Pflegesachleistungen
  • Mehr Geld für die Kurzzeitpflege

01.07.2022

Mindestlohn steigt auf 10,45 €

Zum 01. Juli 2022 ist der Mindestlohn erneut gestiegen und liegt jetzt bei 10,45 €. Dieser gilt für Betreuungskräfte, die vom Haushalt direkt angestellt werden,  immer, auch dann, wenn sie überwiegend pflegerische Tätigkeiten ausüben. Bei Pflegekräften, die von einer Vermittlungsfirma entsandt werden, liegt der Mindestlohn u.U. höher, je nach Qualifikation und Tätigkeit.

 

01.01.2022

Mehr Geld für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege

Seit dem 01. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der häuslichen Versorgung durch einen Pflegedienst mehr finanzielle Unterstützung. Die Pflegesachleistung beträgt nun bei

  • Pflegegrad 2: 724 Euro (bisher  689 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro)

Auch für die Kurzzeitpflege ist der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben worden und liegt jetzt bei 1.774 Euro.

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